SSK als Verein
Mit Inkrafttreten der Eidgenössischen Strafprozessordnung per 01.01.2011 hat sich die SSK formell als Verein konstituiert. Die entsprechenden Statuten wurden von einem Ausschuss des Vorstandes erarbeitet und von der Delegiertenversammlung genehmigt. Sie traten gleichzeitig mit der Einführung der Eidgenössischen Strafprozessordnung per 01.01.2011 in Kraft und ersetzten das Reglement vom 28. Oktober 1994 samt nachfolgenden Änderungen.
Per 21. November 2019 wurden die Statuten totalrevidiert, am 4. Dezember 2020 wurden sie nochmals überarbeitet. Die aktuelle Fassung trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Gestützt auf die an der Mitgliederversammlung vom 23. / 24. November 2023 beschlossene Namensanpassung in Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz SSK – Conférence suisse des Ministères publics CMP – Conferenza svizzera dei Ministeri pubblici CMP wurden per 1. Dezember 2023 Name sowie Layout der Statuten angepasst.