Zusammenarbeit fördern
1994 wurde die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) gegründet, zu einer Zeit, in der Strafuntersuchungen nach 29 verschiedenen Strafprozessordnungen und – je nachdem – im Untersuchungsrichter- oder Staatsanwaltsmodell geführt wurden. Mit Inkraftsetzung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) am 1. Januar 2011 haben sich die Modelle angeglichen, Strafuntersuchungen werden nach einheitlichen Bestimmungen ausschliesslich im Staatsanwaltschaftsmodell geführt. Die KSBS hat deshalb an ihrer Delegiertenversammlung vom 21./22. November 2013 entschieden, dem faktischen Zusammenschluss der Kantone in der Strafverfolgung auch mit einer neuen Namensgebung Ausdruck zu verleihen. Aus der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) wurde die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK).
Zehn Jahre später, am 23. November 2023, hat die Mitgliederversammlung der SSK entschieden, den Namen und das Logo zu aktualisieren in Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz SSK – Conférence suisse des Ministères publics CMP – Conferenza svizzera dei Ministeri pubblici CMP.
Erklärtes Ziel der SSK ist es, die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtssicherheit gesamtschweizerisch zu fördern und auf eine einheitliche Rechtsanwendung hinzuwirken. Sie bezweckt namentlich die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Kantone und des Bundes bzw. den Meinungsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Kantone untereinander und mit denjenigen des Bundes sowie die Koordination und Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Sie fördert eine einheitliche Praxis im Bereich des Straf- und Strafprozessrechtes. Sie nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben des Bundes, erlässt Resolutionen sowie Empfehlungen und nimmt Einfluss auf die Meinungsbildung in Fragen des Strafrechts und Strafprozessrechts sowie verwandter Gebiete. Schliesslich findet auch eine Koordination mit andern Akteuren wie z.B. der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren statt und es wird, wo gleiche Interessen tangiert sind, intensiv zusammengearbeitet, z.B. in konkreten Gesetzgebungsprojekten.
Der SSK gehören die Bundesanwältin bzw. der Bundesanwalt sowie die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte bzw. (Leitenden) Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte der Kantone an.
Innerhalb der SSK werden verschiedene ständige Arbeitsgruppen eingesetzt, in welchen sich Spezialistinnen und Spezialisten vor allem mit aktuellen Fragen in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Gesetzgebung, Gerichtsstand und Rechtshilfe, Strafzumessung sowie Forensische Psychiatrie mit spezifischen Fragen befassen. Es besteht weiter die Möglichkeit, bei Bedarf nichtständige Arbeitsgruppen zu konkreten Themen einzusetzen. Sowohl in den ständigen als auch in den nichtständigen Arbeitsgruppen nehmen Spezialistinnen und Spezialisten aus der Strafverfolgung Einsitz, wobei sich der Kreis der Mitglieder nicht auf die Mitglieder der SSK beschränkt, sondern im Gegenteil alle interessierten Akteure der Strafverfolgung umfasst.