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Willkommen auf der Website der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK)

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Dienstleistungen der SSK

Empfehlungen der SSK

Bei den Empfehlungen der SSK, namentlich denjenigen zur Strafzumessung, handelt es sich um unverbindliche Arbeitshilfen für die Strafverfolgungsbehörden. Die SSK strebt eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung in der Schweiz an, indessen verfügt sie über keine Durchsetzungsbefugnis, womit ihre Empfehlungen freiwillig zu gebrauchende Bausteine für die Urteilsfindung bleiben. Damit handelt es sich weder um Vorgaben noch um "Straftariflisten", aus denen Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Ein entscheidendes Element bei der Strafzumessung ist weiter das freie Ermessen des Richters, welcher aufgrund der Umstände im konkreten Einzelfall urteilt.

Liste ausserordentliche Verfahrensleiterinnen und Verfahrensleiter

Es kann notwendig sein, dass ein Verfahren durch eine oder einen unabhängigen ausserkantonalen Staatsanwalt geführt werden muss, dies um jeglichen Anschein der Befangenheit auszuschliessen.

Die SSK verfügt zu diesem Zweck über eine Liste von Verfahrensleitern, die zur Führung solcher Verfahren bereit sind, und die als ausserordentliche Staatsanwältin oder ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt werden können. Diese Liste ist nicht frei verfügbar, und sie ist nicht abschliessend.

Wenn ein Kanton oder der Bund eine ausserordentliche Verfahrensleitung benötigt, ist die Anfrage an den jeweiligen kantonalen Generalstaatstaatsanwalt oder den Bundesanwalt zu richten. Dieser schlägt eine/n auf der Liste aufgeführte Staatsanwältin oder Staatsanwalt seines Kantons oder des Bundes vor. Sollte die Beachtung spezieller Umstände des Falles oder die Anforderungen, welche jener an die Verfahrensleitung stellt dies erfordern, schlägt er eine andere Verfahrens­leitung vor.

Die Liste kann von der Behörde beim Generalsekretariat SSK bezogen werden. Dieses ist auch für sämtliche Mutationsmeldungen durch die Staatsanwaltschaften zuständig.